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GGG § 6

56. AuflDezember 2008

1659
Bemessungsgrundlage für Eintragungsgebühr: Bindung der Justizverwaltungsbehörde an im Abgabenverfahren ergangenen Bescheid (aber keine Bindung an Unbedenklichkeitsbescheinigung des FA)

VwGH 28.06.2007 2007/16/0021
ÖStZB 2008/173
SWK R 5 143/2008



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