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3. Die besondere Stellung und Interessenslage des Wirtschaftstreuhänders im Betriebsprüfungsverfahren (Hackl/Schlager)

Hackl/Schlager16. LfgOktober 2006

3.1. Der Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder als Instrument des Rechtsschutzes

Die freien Rechtsberufe sind Garantie der individuellen Rechtsverfolgungsmöglichkeit, welche dem einzelnen Menschen erst den Weg zu seiner Mündigkeit eröffnet. Die von diesen Berufen erbrachten Leistungen sind in dieser Zeit, während welcher die Unübersichtlichkeit und Zerklüftetheit der staatlichen Rechtsordnung ständig zunimmt conditio sine qua non eines rechtlich verfassten, staatliche Macht beschränkenden Gemeinwesens. Ausdrücklich sei hier die Ebene des EU-Rechtes und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angeführt. Bewusst wird jedoch das Recht bei der Erstinterpretation teilweise noch innerstaatlich interpretiert, wie etwa bei der Mehrwertsteuer, obwohl wissend, dass diese Steuerrechtsinterpretation beim Europäischen Gerichtshofes nicht hält. Die Aufgabe des Wirtschaftstreuhandberufsstandes und der Fachliteratur ist es, diese Grenzen des innerstaatlichen Rechtes aufzuzeigen. Dies führt idR zu Rechtsmitteln nach Betriebsprüfungen.

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