Wenn man die Stellung des Abgabepflichtigen und in der Folge davon die seines Vertreters qualifizieren will, erweist es sich als zweckmäßig und notwendig, vorerst einmal auszuleuchten, welche Rechte und Pflichten den Betroffenen zuzuordnen sind.
Auf die Pflichten und Rechte des Abgabepflichtigen wird an anderer Stelle diese Werkes