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Allgemeines: Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat (Aiglsdorfer)

Aiglsdorfer13. LfgDezember 2004

1. Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat

1.1. Allgemeines

Seit dem 1.1.2003 ist der Unabhängige Finanzsenat (UFS) in Abgabensachen für die Rechtsmittelerledigungen zuständig (Abgabenrechtsmittelreformgesetz, BGBl.I Nr.97/2002). Dieses Gesetz enthält das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFSG) sowie Änderungen insbesondere der BAO, des ZollR-DG, des FinStrG und des AVOG. Das UFSG errichtet den unabhängigen Finanzsenat.

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