1. Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat
1.1. Allgemeines
Seit dem 1.1.2003 ist der Unabhängige Finanzsenat (UFS) in Abgabensachen für die Rechtsmittelerledigungen zuständig (Abgabenrechtsmittelreformgesetz, BGBl.I Nr.97/2002). Dieses Gesetz enthält das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFSG) sowie Änderungen insbesondere der BAO, des ZollR-DG, des FinStrG und des AVOG. Das UFSG errichtet den unabhängigen Finanzsenat.