Der Unternehmensbegriff des KommStG orientiert sich nach Ansicht des VwGH am gemeinschaftsrechtlich determinierten Begriffsverständnis des UStG 1994.
Der Unternehmensbegriff des KommStG orientiert sich nach Ansicht des VwGH am gemeinschaftsrechtlich determinierten Begriffsverständnis des UStG 1994.