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Inhaltsverzeichnis

1. AuflJuni 2008

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

 

A. IT-Outsourcing

  

I. Definition

  

II. Historische Entwicklung

  

III. Motive für IT-Outsourcing

  

IV. Verschiedene Erscheinungsformen des Outsourcing

   

1. Internes versus externes Outsourcing

   

2. Komplett-Outsourcing versus selektives Outsourcing

   

3. Drei-Schichten-Modell

   

4. Application Service Providing

    

a) Definition Application Service Providing

    

b) Abgrenzung zu IT-Outsourcing

  

V. Problemstellung

   

1. IT-Outsourcing/Application Service Providing keine Rechtsbegriffe

   

2. Relevante Fallkonstellationen

    

a) Einsatz von Fremdsoftware

    

b) Leistungsumfang des Outsourcing Anbieters/Application Service Providers hinsichtlich der Fremdsoftware

     

aa) Bloße Hardware-Vermietung

     

bb) Installation/Pflege/Administration der Software

     

cc) Softwarevermietung One-To-One-Modell

     

dd) Softwarevermietung One-To-Many-Modell

     

ee) Räumlichkeiten des Outsourcing-Anbieters

  

VI. Technische Möglichkeiten der Softwarenutzung durch den Outsourcing-Kunden

   

1. Übertragung der Benutzeroberfläche

   

2. Übertragung der gesamten Software

   

3. Keine Übertragung der Software oder von Teilen der Software

 

B. Urheberrechtlicher Schutz von Software nach österreichischem und deutschem Recht

  

I. Verwertungsrechte

   

1. Überblick und Systematik

   

2. Einzelne Verwertungsrechte

    

a) Vervielfältigungsrecht

    

b) Bearbeitungsrecht

    

c) Verbreitungsrecht

    

d) Zurverfügungstellungsrecht/Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

    

e) Ausstellungsrecht

    

f) Senderecht

    

g) Vortrags- und Aufführungsrecht

  

II. Einräumung von Nutzungsrechten

   

1. Ausschließliche und nicht ausschließliche Nutzungsrechte

   

2. Verwertungsrechte und Nutzungsrechte - Dogmatische Konstruktion

   

3. Umfang der Nutzungsrechte

   

4. Zweckübertragungstheorie

  

III. Beschränkungen der Verwertungsrechte

   

1. Zweck von Schrankenbestimmungen

   

2. Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

    

a) Bestimmungsgemäße Benutzung

    

b) Anfertigung von Sicherungskopien

    

c) Programmbeobachtung

   

3. Dekompilierung

   

4. Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

   

5. Vervielfältigungen zum eigenen und privaten Gebrauch

 

C. Erforderliche Softwarenutzungsrechte für Outsourcing-Anbieter und Outsourcing-Kunden

  

I. Ausgangspunkt

   

1. Notwendige Zuordnung zu Verwertungsrechten

   

2. In der Literatur vertretene Auffassungen

   

3. „Handelnder" im Sinne des Urheberrechts

   

4. Theorie vom Eigentum an der Hardware

   

5. Unmaßgeblichkeit der Räumlichkeiten

  

II. Urheberrechtsrelevante Vervielfältigungshandlungen

   

1. Laden der gesamten Software in den Arbeitsspeicher des Arbeitsplatzrechners (beim Outsourcing-Kunden)

   

2. Laden der Benutzeroberfläche in den Arbeitsspeicher des Arbeitsplatzrechners (beim Outsourcing-Kunden)

   

3. Ausschließliches Laden der Software im Rechenzentrum (beim Outsourcing-Anbieter)

   

4. Schlussfolgerung

  

III. Urheberrechtliche Vermietung der Software durch den Outsourcing-Anbieter

   

1. Keine körperliche Überlassung der Software nach einer Literaturansicht

   

2. Körperliche Überlassung der Software an den Outsourcing-Kunden auf der Hardware im Rechenzentrum (beim Outsourcing-Anbieter)

    

a) One-To-One-Modell

    

b) One-To-Many-Modell (Application Service Providing)

   

3. Abgrenzung zum Zurverfügungstellungsrecht/Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

   

4. Abgrenzung zum Senderecht

   

5. Keine Erschöpfung des Vermietrechts

  

IV. Erforderliche Nutzungsberechtigungen für den Outsourcing-Kunden als Mieter der Fremdsoftware

   

1. Vervielfältigung

   

2. Zurverfügungstellung/Zugänglichmachung an Mitarbeiter des Outsourcing-Kunden

  

V. Vervielfältigungen der Fremdsoftware durch den Outsourcing-Anbieter vor Abschluss des Outsourcing-Vertrages/ASP-Vertrages

  

VI. IT-Outsourcing als eigenständige Nutzungsart

   

1. Ausgangspunkt: Netzwerkbetrieb/Mehrplatzversion

   

2. One-To-Many-Modell (Application Service Providing) versus Netzwerkbetrieb/ Mehrplatznutzung

   

3. One-To-Many-Modell versus One-To-One-Modell

   

4. Eigenständige Nutzungsart „IT-Outsourcing-Betrieb“

   

5. Bekanntheit der Nutzungsart „IT-Outsourcing-Betrieb“

   

6. „Beistellung“ der Fremdsoftware durch den Outsourcing-Kunden

 

D. Ergebnis

Literaturverzeichnis

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