Die mit der Durchführung von Unternehmensbewertungen befassten Personen/Institutionen können bzw. sollen folgende unterschiedliche zweckabhängige Funktionen erfüllen:
Die Ermittlung von Entscheidungswerten bedeutet die Wahrnehmung der Beratungsfunktion.
Die Vermittlungs- bzw. Schiedsfunktion ergibt sich im Zusammenhang mit der Bestimmung von Schiedswerten.