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2.4. Funktionen

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

Die mit der Durchführung von Unternehmensbewertungen befassten Personen/Institutionen können bzw. sollen folgende unterschiedliche zweckabhängige Funktionen erfüllen:

Die Ermittlung von Entscheidungswerten bedeutet die Wahrnehmung der Beratungsfunktion.

Die Vermittlungs- bzw. Schiedsfunktion ergibt sich im Zusammenhang mit der Bestimmung von Schiedswerten.

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