3.8.1 Rechtliche Erörterungen
Eine interessante Parallele zum Finanzierungsinstrument Leasing ist die Tatsache, dass auch Factoring in der österreichischen Gesetzeswelt de facto nicht vorkommt. Wie das Instrument Leasing ist das Factoring eine vertragliche Neuschöpfung der Wirtschaftspraxis, ermöglicht durch die im Schuldrecht geltende Vertragsfreiheit. ABGB und UGB erwähnen es mit keinem Wort, lediglich das BWG enthält eine Legaldefinition. Demnach ist Factoring in § 1 Abs (1) Z 16 als Bankgeschäft definiert, das den Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen - ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit den Einzug solcher Forderungen zum Inhalt hat.