Der Rechtsbereich der Beraterhaftung hat sich in den letzten Jahrzehnten konsequent zu einem bedeutenden Teil des österreichischen Haftpflichtrechts entwickelt. Zeugnis für diese Tendenz sind nicht zuletzt die zahlreichen einschlägigen Judikate, wissenschaftlichen Abhandlungen, Monographien und Praxishandbücher.1 Dabei ist zu beobachten, dass sich der Fokus im Zuge der fortschreitenden Evolution des Beratungssektors von den klassischen Beratungsprofessionen wegbewegt und verstärkt auf die modernen Beratungsberufe wie Unternehmens-, Vermögens- und Anlageberater etc richtet.2