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I. Einleitung

1. AuflSeptember 2018

Der Rechtsbereich der Beraterhaftung hat sich in den letzten Jahrzehnten konsequent zu einem bedeutenden Teil des österreichischen Haftpflichtrechts entwickelt. Zeugnis für diese Tendenz sind nicht zuletzt die zahlreichen einschlägigen Judikate, wissenschaftlichen Abhandlungen, Monographien und Praxishandbücher.11 Als eindrucksvolle Beispiele seien hier nur die 1951 von Fenzl begründete und ab 1983 gemeinsam mit W. Völkl und E. Völkl fortgeführte ÖJZ-Beitragsreihe „Die Haftung der rechtsberatenden Berufe im Spiegel der Rechtsprechung“ sowie das daraus hervorgegangene Handbuch Beraterhaftung – Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen2 (2014) genannt. Dabei ist zu beobachten, dass sich der Fokus im Zuge der fortschreitenden Evolution des Beratungssektors von den klassischen Beratungsprofessionen wegbewegt und verstärkt auf die modernen Beratungsberufe wie Unternehmens-, Vermögens- und Anlageberater etc richtet.22 W. Völkl/C. Völkl, Beraterhaftung – Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen2 (2014) Rz 1/2.

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