Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das DBA umfasst die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Grundsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstückern und folgt größtenteils dem OECD-Musterabkommen