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Steuer Index 2004
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Bauabgaben Ktn
Dezember 2004
Rz 2493
2493
Abgabenschuldner der Ausgleichsabgabe für in Kärnten zu schaffende Garagenstandplätze bleibt der ursprüngliche Inhaber der Baubewilligung auch bei Übergang der Baubewilligung auf einen Rechtsnachfolger
VwGH 29.03.2004 2003/17/0303
ÖStZB 2004/603
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Stichworte
Garagenstandplatzausgleichsabgabe
Ausgleichsabgabe