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Bauabgaben Ktn

Dezember 2004

2493
Abgabenschuldner der Ausgleichsabgabe für in Kärnten zu schaffende Garagenstandplätze bleibt der ursprüngliche Inhaber der Baubewilligung auch bei Übergang der Baubewilligung auf einen Rechtsnachfolger

VwGH 29.03.2004 2003/17/0303
ÖStZB 2004/603



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