Börner/Krawitz ist beizupflichten, wenn sie die relative Steuerlastminimierung als „Grundbestandteil steuerbilanzpolitischer Zielfunktionen“ qualifizieren (S. 83).
Börner/Krawitz ist beizupflichten, wenn sie die relative Steuerlastminimierung als „Grundbestandteil steuerbilanzpolitischer Zielfunktionen“ qualifizieren (S. 83).