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1. Normierte und umgekehrte Maßgeblichkeit

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Das Maßgeblichkeitsprinzip, präziser: der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die „Steuerbilanz“ gilt hierzulande - dem § 5 EStG zufolge - für alle im Firmenbuch eingetragenen (protokollierten) Kaufleute. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Sachverhalt

im Hinblick auf die steuerliche Gewinnermittlung

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