Das Maßgeblichkeitsprinzip, präziser: der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die „Steuerbilanz“ gilt hierzulande - dem § 5 EStG zufolge - für alle im Firmenbuch eingetragenen (protokollierten) Kaufleute. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Sachverhalt
im Hinblick auf die steuerliche Gewinnermittlung