Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen; ein Mindestausmaß der Anteile ist nicht erforderlich.
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen; ein Mindestausmaß der Anteile ist nicht erforderlich.