Die Trennung zwischen Grund/Boden einerseits und Gebäude ist zwingend in der „Steuer“-Bilanz vorzunehmen; die Aufteilung hat nach streng objektiven Maßnahmen nach der Verhältnis- oder Differenzmethode zu erfolgen.
Bei der Verhältnismethode ist der Verkehrswert des Grund und Bodens und des Gebäudes zu ermitteln und danach erfolgt die Aufteilung des Kaufpreises in diesem Verhältnis.