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5.1.2. Zweischneidigkeit der Bilanz

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Es erscheint angebracht, einflechtend den Begriffsinhalt des Terminus „Zweischneidigkeit der Bilanz“ zu erhellen. Hierunter ist Folgendes zu verstehen:

„.. . Jede bilanzpolitische Maßnahme, die ein Ansatz- und/oder Bewertungswahlrecht nutzt, bringt in späteren Geschäftsjahren Auswirkungen mit sich, „die den unmittelbar angestrebten diametral gegenüberstehen“ ( Seicht 1990, S. 20).

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