Der Anhang ist eines der obligatorischen Elemente des Jahresabschlusses. Er soll die Bilanz sowie die G+V erläutern und ergänzen.
Im Falle von Ausweiswahlrechten darf das bilanzierende Unternehmen bzw. dessen Spitzenführung zwischen einem Ausweis
im betreffenden Kalkül (=Bilanz) oder aber