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5. Generalnorm

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Zu betonen ist (somit), dass die für KAPITALgesellschaften geltende Generalnorm in zwei Punkten erheblich über diejenige Generalnorm, die sich auf andere Kaufleute bezieht, hinausgeht, und zwar wie folgt ( Egger/Samer/Bertl, S. 32):

Erweiterung der Sichtbarmachung des getreuen Bildes auf die FINANZlage.

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