Wie bereits erwähnt wurde, besteht die obligatorische Rechnungslegung für Kapitalgesellschaften aus zwei Komponenten, aus
dem Jahresabschluss (Einzelabschluss) unddem Lagebericht (nicht für kleine GmbHs).Wie bereits erwähnt wurde, besteht die obligatorische Rechnungslegung für Kapitalgesellschaften aus zwei Komponenten, aus
dem Jahresabschluss (Einzelabschluss) unddem Lagebericht (nicht für kleine GmbHs).