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1.4. Abgabenrechtliche Berufungsinstanzen

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Was das Berufungsrecht betrifft, ist zu betonen, dass es zum 1. 1. 2003 zu einer gravierenden Veränderung kommt. An die Stelle der als 2. Instanz fungierenden Finanzlandesdirektionen (FLD) treten nunmehr sog. unabhängige Finanzgerichte.



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