Der Betriebsvermögensvergleich (dh die Bilanzierung) nach § 5 Abs 1 EStG ist eine der Möglichkeiten der Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Anders als beim Betriebsvermögensvergleich iSd § 4 Abs 1 EStG kommen bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG nicht nur steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften zur Anwendung; vielmehr sind auch die unternehmensrechtlichen Bilanzierungsregeln zu beachten, sofern diese nicht von zwingenden steuerrechtlichen Vorschriften abweichen (dh uneingeschränkter Betriebsvermögensvergleich mit Maßgeblichkeit des Unternehmensrechts).