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Umwandlung – Verlustabzug und Mantelkauf

UmgründungssteuerrechtUmwandlungStücklerApril 2026

Der Verlustabzug wird als ein höchstpersönliches Recht der übertragenden Körperschaft angesehen; nach allgemeinen Ertragsteuerrecht ist ein Übergang auf einen Rechtsnachfolger nicht möglich. Bei einer unter Art II UmgrStG fallenden Umwandlung kann der Verlustabzug hingegen nach Maßgabe von § 10 UmgrStG auf den Rechtsnachfolger übergehen.

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