Seit 1. 1. 2025 sind in großen Unternehmen mit mehr als 400 Arbeitnehmer:innen sowie in diversen öffentlichen Einrichtungen Barrierefreiheitsbeauftragte zu bestellen. Zu ihren Aufgaben zählt es, sich mit Fragen der Barrierefreiheit für Arbeitnehmer:innen sowie externe Personen zu befassen. Barrierefreiheitsbeauftragte sollen sich ua mit der Vornahme von angemessenen Vorkehrungen iSd § 6 BEinstG sowie mit Veränderungsvorschlägen im Bereich der Barrierefreiheit befassen. Dabei arbeiten sie mit den für die Umsetzung der Barrierefreiheit zuständigen Stellen zusammen.