vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unbezahlter Urlaub

Urlaub & KarenzierungUrlaubsverbrauchNiederfriniger/RadauerJuni 2025

Als unbezahlten Urlaub (=„Karenzierung“) bezeichnet man das Aussetzen der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten – also der Arbeitspflicht einerseits und der Entgeltpflicht andererseits. Nebenleistungspflichten, wie etwa die Treuepflicht des Arbeitnehmers oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, bleiben dagegen bestehen. Die Arbeitsvertragsparteien können eine Karenzierung des Arbeitsverhältnisses jederzeit einvernehmlich vornehmen. In gewissen Fällen räumt das Gesetz aber auch einen Rechtsanspruch auf Karenz ein. Im Folgenden geht es ausschließlich um die vereinbarte Karenz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte