vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionskonto

SozialversicherungPensionsversicherungBurgerJuni 2025

Das Pensionskonto ist die rechnerische Darstellung der bisher erworbenen Pensionshöhe. Die Gesamtgutschrift, die sich aus jährlichen Teilgutschriften und Aufwertungen als Inflationsausgleich zusammensetzt, entspricht der Jahresbruttopension. Die monatliche Bruttopension errechnet sich aus der Gesamtgutschrift dividiert durch 14. Das Pensionskonto sammelt jedoch nur bisher erworbene Pensionsansprüche und rechnet nicht den zukünftigen Pensionsanspruch hoch. Die Gesamtgutschrift erhöht sich daher kontinuierlich jedes Jahr: 1,78 % jedes weiteren Einkommens erhöhen die Bruttopension pro Jahr.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte