Wer zwar mehr als 360 Beitragsmonate (30 Beitragsjahre) in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben hat, jedoch nur ein geringes Gesamteinkommen in seiner Eigenpension aufweist, erhält einen Bonus (Ausgleichsbonus/Pensionsbonus), der seine Pension erhöht. Das Ausmaß des Bonus hängt erstens davon ab, ob ein gemeinsamer Haushalt mit dem Ehegatten / eingetragenen Partner besteht, zweitens, ob mindestens 360 oder 480 Beitragsmonate vorliegen, und drittens, wie hoch das Gesamteinkommen ist. Der höchstmögliche Bonus beträgt € 481,–.