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Telearbeit (Home-Office) im Steuerrecht

Coronavirus ÜbersichtCoronavirus - SteuerrechtBleyerApril 2025

Telearbeit (bzw Home-Office) kann zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer führen. Seit 2021 kann der Arbeitgeber zudem ein nicht steuerbares Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale) bis zu € 300,- jährlich auszahlen. Bei betrieblichen Einkünften können Betriebsausgaben geltend gemacht werden (Arbeitsplatzpauschale). Im Falle eines ausländischen Dienstgebers besteht bei Home-Office des Dienstnehmers im Inland zudem die Gefahr, dass eine inländische Betriebsstätte entsteht. Eine bloß gelegentliche Nutzung des Home-Office reicht dazu aber nicht aus.

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