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Jagd(ausübungs)recht und Jagdpacht

VerwaltungsrechtJagdrechtBayer/ZrinskiFebruar 2026

Das Jagdrecht regelt das gesamte Jagdwesen, ist an das Grundeigentum gebunden, verleiht aber kein automatisches Jagdausübungsrecht. Dieses Jagdausübungsrecht betrifft die öffentlich-rechtliche Regelung des Jagdrechts. Häufig erfolgt die Jagdausübung als Jagdpacht, wobei die Berechtigten pächterfähig sein müssen und behördlichen Vorgaben unterliegen.

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