Das Jagdrecht regelt das gesamte Jagdwesen, ist an das Grundeigentum gebunden, verleiht aber kein automatisches Jagdausübungsrecht. Dieses Jagdausübungsrecht betrifft die öffentlich-rechtliche Regelung des Jagdrechts. Häufig erfolgt die Jagdausübung als Jagdpacht, wobei die Berechtigten pächterfähig sein müssen und behördlichen Vorgaben unterliegen.

