Visa müssen von ausländischen Staatsangehörigen bei den österreichischen Vertretungsbehörden beantragt werden, um die Einreise in ein bestimmtes Land oder einen dortigen Aufenthalt zu ermöglichen. Sie werden für kurzfristige Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt.