Der Schutz einer registrierten Marke besteht stets nur für ein bestimmtes Gebiet. Dabei gibt es neben der klassischen nationalen Marke die Möglichkeit, aufgrund der Unionsmarkenverordnung sowie des Madrider Abkommens bzw des Protokolls zum Madrider Abkommen auch internationalen Schutz für die Marke zu erlangen. Ein solcher internationaler Schutz kann direkt von inländischen Markeninhabern und deren Vertretern beantragt und verwaltet werden, ohne zwingend einen ausländischen (Rechts-)Vertreter beauftragen zu müssen.