vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorschriften betreffend die Ausführung, Benützung und Erhaltung der Gebäude – Baurechtlicher Grundsatz des Konsensschutzes

BaurechtWiener BaurechtSchrockJuli 2025

Der baurechtliche Konsensschutz definiert die rechtlichen Anforderungen an den Zustand eines Gebäudes und verankert das Prinzip, dass keine Verpflichtung zur nachträglichen Verbesserung oder Anpassung eines Bauwerks über den bewilligten Zustand hinaus besteht. Dieser Grundsatz sichert den Bestandsschutz und begrenzt die baurechtlichen Instandhaltungspflichten auf die Erhaltung des genehmigten Zustands, sofern keine ausdrücklichen Nachrüstungsverpflichtungen bestehen. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte