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Say on Pay

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtHössl-NeumannApril 2025

Say on Pay bezeichnet die Einbeziehung der Aktionäre bei der Ausgestaltung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. In Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-RL wurde im AktG eine entsprechende Hauptversammlungszuständigkeit geschaffen. Der Hauptversammlungsbeschluss ist allerdings nicht bindend, er hat bloß empfehlenden Charakter.

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