Say on Pay bezeichnet die Einbeziehung der Aktionäre bei der Ausgestaltung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. In Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-RL wurde im AktG eine entsprechende Hauptversammlungszuständigkeit geschaffen. Der Hauptversammlungsbeschluss ist allerdings nicht bindend, er hat bloß empfehlenden Charakter.