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Vorsätzliche/fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt (§§ 180, 181 StGB)

StrafrechtUmweltstrafrechtToberJuni 2025

§§ 180 und 181 StGB stellen die vorsätzliche und fahrlässige Beeinträchtigung zentraler Umweltmedien – Gewässer, Boden und Luft – unter Strafe. Durch den Schutz dieser natürlichen Ressourcen sollen die Gefährdung von Leben, Gesundheit, Tier- und Pflanzenwelt sowie die dauerhafte Schädigung der Umwelt verhindert werden.

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