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Schwere Beeinträchtigung durch Lärm (§ 181a StGB)

StrafrechtUmweltstrafrechtToberJuni 2025

Der Tatbestand des § 181a StGB pönalisiert umweltgefährdende Verhaltensweisen, bei denen durch unzulässige Lärmerzeugung eine nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des körperlichen Befindens vieler Menschen bewirkt wird.

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