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Einvernehmliche Scheidung

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtHacklMärz 2025

Gem § 55a Abs 1 EheG gilt: Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren. Verpflichtend ist die Vereinbarung der Scheidungsfolgen als gerichtlicher Vergleich.

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