Wenn ein Betreiber einer Plattform einen Vertrag mit Spielern in Österreich abschließt, ohne eine entsprechende Konzession nach dem GSpG zu besitzen, ist das Geschäft gem § 879 Abs 1 ABGB nichtig. Der Spieler kann daher die Spieleinsätze aus dem verbotenen Glücksspiel bereicherungsrechtlich zurückfordern. Aus Medien- und Erfahrungsberichten ist bekannt, dass es seit 2016 mehr als zehntausend Rückforderungsverfahren vor österreichischen Gerichten gegeben hat.