Die Beherbergung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Beherbergungsvertrag (auch Hotel- oder Gastaufnahmevertrag) kann Elemente des Bestand-, Dienst-, Werk- und Kaufvertrages enthalten.
Die Beherbergung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Beherbergungsvertrag (auch Hotel- oder Gastaufnahmevertrag) kann Elemente des Bestand-, Dienst-, Werk- und Kaufvertrages enthalten.