Beim Einsatz von Legal-Tech-KI besteht das Risiko, die standesrechtliche Verschwiegenheitspflicht (§ 9 RAO) zu verletzen. Externe (Cloud-)Dienstleister müssen vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet werden (§ 40 RL-BA 2015). Datenverarbeitung im Ausland ist nur bei angemessenem Schutzniveau zulässig. KI-Einsatz erfordert höchste Sorgfalt (§ 9 Abs 1 RAO). Ungeprüfte KI-Ergebnisse können zu Haftung und Disziplinarfolgen führen.

