vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eheschließung

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtHacklJänner 2025

Die Eheschließung ist nur dann wirksam, wenn sie als Zivilehe zwischen zwei ehefähigen Personen vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Den Ablauf der Eheschließung regelt das PStG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte