Die Eheschließung ist nur dann wirksam, wenn sie als Zivilehe zwischen zwei ehefähigen Personen vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Den Ablauf der Eheschließung regelt das PStG.
Die Eheschließung ist nur dann wirksam, wenn sie als Zivilehe zwischen zwei ehefähigen Personen vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Den Ablauf der Eheschließung regelt das PStG.