Kurzzeitvermietung ist die kurzzeitige Überlassung von Wohnraum. In der Praxis sehr beliebt ist die „touristische Kurzzeitvermietung“, also die kurzfristige und entgeltliche Überlassung von Wohnraum zu Beherbergungszwecken. Die Zulässigkeit touristischer Kurzzeitvermietung hängt vor allem vom Werbeauftritt des Vermieters, der Dauer und der Anzahl der zu vermietenden Wohnungen sowie allfälliger zusätzlicher Nebenleistungen ab. Infolge unzulässiger Kurzzeitvermietung drohen einerseits Verwaltungsstrafen und andererseits vertragliche Konsequenzen für die Vermieter (nach WEG, MRG und WGG).