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Befangenheit und Ausgeschlossenheit von Richtern, Staatsanwälten und Kriminalpolizisten

StrafrechtGrundsätze des StrafverfahrensSchmittFebruar 2025

Die StPO regelt umfassend die Ausgeschlossenheit und die Befangenheit von Organen im Strafverfahren. Ein subjektives Recht auf Ablehnung steht den Verfahrensbeteiligten allerdings nur hinsichtlich Berufs- und Laienrichtern sowie Protokollführern zu. HInsichtlich Sachverständigen und Dolmetschern können die Beschuldigten Einwände gegen die Bestellung erheben.

 

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