(Diese Verständigung muss auf die gleiche Weise erfolgen wie bei der Mitteilung eines Beschlussergebnisses, also mit Anschlag an einer für alle Wohnungseigentümer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses und Übersendung an alle Wohnungseigentümer.)
(Diese Verständigung muss auf die gleiche Weise erfolgen wie bei der Mitteilung eines Beschlussergebnisses, also mit Anschlag an einer für alle Wohnungseigentümer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses und Übersendung an alle Wohnungseigentümer.)