Im Erdgeschoß der Wohnanlage .... gehört zu den westseitig gelegenen Wohnungen jeweils eine Terrassenfläche als Zubehör. Diesen Terrassen vorgelagert ist eine Gartenfläche, die allgemeiner Teil der Liegenschaft ist.
Im Erdgeschoß der Wohnanlage .... gehört zu den westseitig gelegenen Wohnungen jeweils eine Terrassenfläche als Zubehör. Diesen Terrassen vorgelagert ist eine Gartenfläche, die allgemeiner Teil der Liegenschaft ist.