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Muster 9: Information zur Mehrheitsbildung

Tschütscher4. AuflApril 2022

Beschlussfassung

Eine Mehrheit liegt vor, wenn die Hälfte der Miteigentumsanteile (laut Grundbuchstand) überschritten wird. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so genügt es, wenn

ein Drittel der Anteile (laut Grundbuch) erreicht wird und

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