Beschlussfassung
Eine Mehrheit liegt vor, wenn die Hälfte der Miteigentumsanteile (laut Grundbuchstand) überschritten wird. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so genügt es, wenn
ein Drittel der Anteile (laut Grundbuch) erreicht wird undBeschlussfassung
Eine Mehrheit liegt vor, wenn die Hälfte der Miteigentumsanteile (laut Grundbuchstand) überschritten wird. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so genügt es, wenn
ein Drittel der Anteile (laut Grundbuch) erreicht wird und