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9. Schadensfall-Behinderungsklausel (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Auslandsrisiken

2581
Gem Art 5 Pkt 3 ABHV wird der Versicherungsschutz mit Auslandsbezug unter einen Vorbehalt gestellt. Versicherungsschutz wird nicht gewährt, sofern im „Versicherungsfall die Schadenermittlung und Schadenregulierung

Seite 956

oder die Erfüllung sonstiger Pflichten des Versicherers durch Staatsgewalt, Dritte oder den VN verhindert wird“.

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