a) „Tätigkeit“/„Verstoß“
Auslandsrisiken
Tätigkeit
Gem Art 4 I Z 1 dritter Regelungsfall der AVBV werden Haftpflichtansprüche wegen einer „im Ausland vorgenommenen Tätigkeit“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Art 5 Z 1 ABHV stellt nicht auf die Tätigkeit, sondern auf den Verstoß ab. Gemeint ist allerdings das Gleiche.Seite 919