In der Berufshaftpflichtversicherung bestehen Fallkonstellationen, die für die versicherten Berufsträger zu misslichen zeitlichen Deckungslücken führen können. Dies ist zum einen der Fall, wenn bei Verstoßdeckungen mit zeitlich beschränkter Nachdeckung ein VR-Wechsel erfolgt (Wechsel des Versicherungsvertrages) (1); weiters, wenn mit dem Versicherungsvertrag das Versicherungsfallprinzip geändert wird (2), zB wenn durch den Vertragswechsel ein Wechsel vom Verstoßprinzip auf das Claims-made-Prinzip oder umgekehrt erfolgt.