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3. Claims-made-Deckung (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Allgemeines

2368
Dem Claims-made-Prinzip zufolge besteht prinzipiell keine Nachdeckung (vgl Kapitel VII Rz 1964). Auf dem Claims-made-Prinzip beruhende Berufshaftpflichtversicherungen (insb kombinierte D&O-/E&O-Polizzen) dehnen den Versicherungsschutz jedoch durch Nachmeldefristen (Extended Reporting

Seite 880

Period) über das Vertragsende hinaus aus.38513851 Gruber/Mitterlechner/Wax, D&O-Versicherung § 6 Rz 141 ff; Ramharter, D&O-Versicherung Rz 5/151 ff; Ihlas, D&O2 383–385. Zum Teil besteht auch die Möglichkeit zum Einkauf von Run-off-Deckungen (vgl Rz 2375).

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