Die Frage, ob die einzelnen Serienschadenklauseln in den AVBV sowie ABHV, als AGB-rechtskonform zu beurteilen sind, wurde bereits im Zuge der Auslegung der einzelnen Serienschadenklauseln (Verursacherklausel, Schadensklausel, einfache Ursachenklausel, gemischte Ursachenklausel) sowie im Zuge der Auslegung der einzelnen Serienschadenelemente (insb bei Auslegung des in der gemischten Ursachenklausel geforderten rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhangs) einer (impliziten wie expliziten) Prüfung unterzogen (vgl Rz 2149 ff, Rz 2167 ff), sodass auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Im Ergebnis kann das (in Lit und Jud häufig zu vernehmende) Verdikt, Serienschadenklauseln seien mangels Bestimmbarkeit, Transparenz3703 und Klarheit der einzelnen Serienschadenelemente gegenüber dem VN idR nicht AGB-rechtskonform, nicht überzeugen. Wie gezeigt wurde, können (jedenfalls) bei vertiefter Auslegung der Serienschadenklauselinhalte der ABHV und AVBV sachlich angemessene, klar bestimmbare und praktikable Auslegungskriterien gefunden werden, die auch den Praktikabilitätstest anhand diverser Fallbeispiele bestehen.3704
Seite 845