a) Rechtsfiktion
Serienschadenklausel
Die Serienschadenklausel verklammert, wie bereits ausgeführt (Rz 2046), „mehrere“ selbstständige Verstöße im Wege der Rechtsfiktion zu einem Versicherungsfall, wodurch die Versicherungssumme nicht „pro Versicherungsfall“ (Verstoß), sondern für alle Verstöße im Rahmen einer Serie nur einmal zur Verfügung steht.3445Seite 770